Marmor reinigen und Marmor pflegen - Edelsteinseife Marmor Premium
Marmor reinigen und Marmor pflegen - Edelsteinseife Marmor Premium
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Hersteller und Datenblätter
Hersteller und Datenblätter
MSR Steinpflege GmbH
Schüttacker 23
45739 Oer - Erkenschwick
Tel.: 02361/1063137
E-Mail: info@msr-steinpflege.de
vertreten durch den Geschäftsführer
Michael Rößler
weitere Informationen, hinsichtlich Produktsicherheit und Angaben nach GPSR, siehe untenstehende Registerkarten
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- Beschreibung
- Produktsicherheit
Steinseife Marmor - Premium
Abbildung kann vom Produkt abweichen!
Marmorreinigung und Marmorpflege in einem Arbeitsgang als Hochkonzentrat
Die Marmorreinigung und Marmorpflege gelingt mit der Edelsteinseife Marmor "Premium" spielend einfach. Die Edelsteinseife Marmor Premium eignet sich hervorragend für die tägliche Marmorpflege. Die Marmorpflege ist besonders wichtig, da Sie maßgeblich dazu beiträgt, dass Ihr Marmor ein strahlendes und schönes Aussehen behält. Mit "Novalux Steinseife Marmor Premium" reinigen und pflegen nicht nur Marmor, sondern auch alle anderen kalziumhaltigen Steinböden, wie Marmor, Kalkstein, Betonwerkstein und Terrazzo. Durch die spezielle Zusammensetzung aus natürlichen Rohstoffen wird das Eindringen von Schmutz und Wasser in den Naturstein bzw. Kunststein vermindert. Es erfolgt kein Aufbau von überschüssigen Schichten.
Geben Sie entsprechend der Anleitung eine Menge der Edelsteinseife bei der täglichen Marmor Pflege dem Wischwasser zu. Arbeiten Sie idealerweise mit einem Microfaser, für die Großflächenreinigung können auch Reinigungsmaschinen eingesetzt werden.
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 20.12.2024 überarbeitet am: 29.11.2023 Versionsnummer 1
60.0.13
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname:Novalux Edelsteinseife Marmor Premium
· Artikelnummer:4060-xx
· UFI:YQH5-F07C-700C-TGP2
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
· Verwendungssektor
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,
Dienstleistungen, Handwerk)
· ProduktkategoriePC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
· Verfahrenskategorie
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt
vorgesehenen Anlagen
· Umweltfreisetzungskategorie
ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem
Erzeugnis, Innenverwendung)
· Verwendung des Stoffes / des GemischesReiniger
· Verwendungen, von denen abgeraten wirdZur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
MSR-STEINPFLEGE GmbH
Schüttacker 23
45739 Oer-Erkenschwick
Tel. 02361-1063137
info@msrsteinpflege.de
Online-Shop: www.msrsteinpflege.de
· Auskunftgebender Bereich:Abteilung Produktsicherheit
· 1.4 Notrufnummer:in den Geschäftszeiten unter Tel. 02361-1063137
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008entfällt
· Gefahrenpiktogrammeentfällt
· Signalwortentfällt
· Gefahrenhinweiseentfällt
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:Nicht anwendbar.
· vPvB:Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Gemische
· Beschreibung:Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 112-80-1
EINECS: 204-007-1
Ölsäure
Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
2,5-10%
CAS: 51981-21-6 L-glutaminsäure, N,N-Diessigsäure,
Tetranatriumsalz
Met. Corr.1, H290
≤2,5%
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Handelsname:Novalux Edelsteinseife Marmor Premium
(Fortsetzung von Seite 1)
60.0.13
· Zusätzliche Hinweise:Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Nach Einatmen:Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· Nach Hautkontakt:Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
· Nach Augenkontakt:Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
· Nach Verschlucken:Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungKeine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:Keine besonderen Anforderungen.
· Zusammenlagerungshinweise:Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Behälter dicht geschlossen halten.
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):-
· 7.3 Spezifische EndanwendungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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(Fortsetzung von Seite 2)
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
112-80-1Ölsäure (2,5-10%)
MAKvgl.Abschn. IIb und Xc
· Zusätzliche Hinweise:Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Geeignete technische SteuerungseinrichtungenKeine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
· AtemschutzNicht erforderlich.
· Handschutz
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /
das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augen-/GesichtsschutzBeim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aggregatzustand Flüssig
· Farbe Gelb
· Geruch: Fruchtartig
· Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
· Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt.
· Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich 100 °C (7732-18-5 Wasser)
· Entzündbarkeit Nicht anwendbar.
· Untere und obere Explosionsgrenze
· Untere: Nicht bestimmt.
Obere: Nicht bestimmt.
· Flammpunkt: > 100 °C
· Zündtemperatur 360 °C (112-80-1 Ölsäure)
· Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
· pH-Wert bei 20 °C: 9,5
· Viskosität:
· Kinematische Viskosität bei 20 °C 0 s (DIN 53211/4)
Dynamisch: Nicht bestimmt.
· Löslichkeit
· Wasser: Vollständig mischbar.
· Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (log-Wert)Nicht bestimmt.
· Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa (7732-18-5 Wasser)
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· Dichte und/oder relative Dichte
· Dichte bei 20 °C: 1,02 g/cm³
· Relative Dichte Nicht bestimmt.
· Dampfdichte Nicht bestimmt.
· 9.2 Sonstige Angaben
· Aussehen:
· Form: Dickflüssig
· Wichtige Angaben zum Gesundheits- und
Umweltschutz sowie zur Sicherheit
· Zündtemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Lösemittelgehalt:
· VOC (EU) 0,00 %
· Festkörpergehalt: 0,5 %
· Zustandsänderung
· Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen
· Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit
Explosivstoff entfällt
· Entzündbare Gase entfällt
· Aerosole entfällt
· Oxidierende Gase entfällt
· Gase unter Druck entfällt
· Entzündbare Flüssigkeiten entfällt
· Entzündbare Feststoffe entfällt
· Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt
· Pyrophore Flüssigkeiten entfällt
· Pyrophore Feststoffe entfällt
· Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt
· Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser
entzündbare Gase entwickeln entfällt
· Oxidierende Flüssigkeiten entfällt
· Oxidierende Feststoffe entfällt
· Organische Peroxide entfällt
· Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und
Gemische entfällt
· Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse
mit Explosivstoff entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 ReaktivitätKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· 10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien:Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
· Akute ToxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die HautAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· KeimzellmutagenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· KarzinogenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· ReproduktionstoxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· AspirationsgefahrAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
· Endokrinschädliche Eigenschaften
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.2 Persistenz und AbbaubarkeitKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.3 BioakkumulationspotenzialKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im BodenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:Nicht anwendbar.
· vPvB:Nicht anwendbar.
· 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften.
· 12.7 Andere schädliche Wirkungen
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
· Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen
Anwendungsbezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen
Abfallkatalog entnommen werden.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
· Empfohlenes Reinigungsmittel:Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
· ADR, IMDG, IATA entfällt
(Fortsetzung auf Seite 6)
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· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, IMDG, IATA entfällt
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse entfällt
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA entfällt
· 14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar.
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender Nicht anwendbar.
· 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß
IMO-Instrumenten Nicht anwendbar.
· UN "Model Regulation": entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008entfällt
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG IKeiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten – Anhang II
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· VERORDNUNG (EU) 2019/1148
· Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer
Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3)
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit
Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Nationale Vorschriften:
· Wassergefährdungsklasse:WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H290Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H315Verursacht Hautreizungen.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
(Fortsetzung auf Seite 7)
DE
Druckdatum: 20.12.2024
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(Fortsetzung von Seite 6)
H335 Kann die Atemwege reizen.
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the
International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Met. Corr.1: Korrosiv gegenüber Metallen – Kategorie 1
Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert